Brustkrebsvorsorge

 

Mit ca. 47.000 Neuerkrankungen pro Jahr gehört der Brustkrebs nach wie vor zu der häufigsten Krebserkrankung der Frau - ca. jede 8. — 10. Frau wird betroffen! Letztendlich sind die genauen Entstehungsursachen noch nicht geklärt. Diese Erkrankung kann jede Frau treffen, auch Frauen ohne besondere Risiken.

 

Das Abtasten der Brust gehört ab dem 30. Lebensjahr zur gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung. Ab dem 50. — 70. Lebensjahr wird auch die Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) alle zwei Jahre als gesetzliche Vorsorgeleistung angeboten.

Tasten ist gut — — — Sehen ist besser.

Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist ohne Strahlenbelastung in der Lage, deutlich kleinere Befunde darzustellen, als sie ertastet werden können.

Insbesondere die junge Frau mit noch sehr dichtem Drüsengewebe profitiert von dieser Untersuchung. Hier ist die Mammographie als reine Suchmethode ungeeignet, da die Brust noch nicht strahlendurchlässig genug ist.

 

Auch später sollte eine regelmäßige Ultraschallkontrolle zusätzlich zur Mammographie erfolgen, da sie weitere Informationen zur Struktur der Brust liefert.

 

Auf Grund der Häufigkeit von Brustkrebserkrankungen empfehle ich dringend allen Frauen die regelmäßige Untersuchung der Brust:

  • ab dem 20. Lj. regelmäßiges Abtasten der Brust
  • ab dem 30. Lj. zusätzliche jährliche Ultraschalluntersuchung der Brust
  • ab dem 50. — 70. Lj. zusätzliche Mammographie alle zwei Jahre (Sie erhalten regelmäßig alle zwei Jahre eine Einladung durch das Mammographie-Screening Programm)

Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist leider nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeleistung. Diese individuelle Wunschleistung kann Ihnen somit nur privat nach GOÄ in Rechnung gestellt werden.

 

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Brustkrebs